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§ 3 BauArbbV 11 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Elfte Bauarbeitsbedingungenverordnung

Historische Fassung: Stand 05.04.2020 bis 01.01.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. April 2020 in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft.