Der durch § 4 des Kreisneugliederungsgesetzes aus
dem Kreis Bernau
und dem Kreis Eberswalde
ohne die Gemeinde Bölkendorf
sowie den Gemeinden Hohensaaten und Tiefensee (Kreis Bad Freienwalde)
gebildete Landkreis führt den Namen "Landkreis Barnim" .
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Der durch § 4 des Kreisneugliederungsgesetzes aus
dem Kreis Bernau
und dem Kreis Eberswalde
ohne die Gemeinde Bölkendorf
sowie den Gemeinden Hohensaaten und Tiefensee (Kreis Bad Freienwalde)
gebildete Landkreis führt den Namen "Landkreis Barnim" .