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§ 4 BargeldPrüfV — Inkrafttreten

Bargeldprüfungsverordnung

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.