nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 10 BankkflAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2

Bankkaufleuteausbildungsverordnung

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.08.2020 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Vermögen aufbauen und Risiken absichern,
2.
Finanzierungsvorhaben begleiten,
3.
Kunden beraten sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.