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§ 10 BankkflAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2

Bankkaufleuteausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Vermögen aufbauen und Risiken absichern,
2.
Finanzierungsvorhaben begleiten,
3.
Kunden beraten sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.