Bei bereits anhängigen
Klageverfahren in beamtenrechtlichen Angelegenheiten bleibt für die Vertretung
des Landes vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit die bisher
bearbeitende Stelle weiter zuständig.
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Bei bereits anhängigen
Klageverfahren in beamtenrechtlichen Angelegenheiten bleibt für die Vertretung
des Landes vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit die bisher
bearbeitende Stelle weiter zuständig.