§ 1 BZVMLUL (Brandenburg) — Übertragung der Ernennungsbefugnis

Beamtenzuständigkeitsverordnung MLUL

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Landesamt für Umwelt, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung sowie dem Landesbetrieb Forst Brandenburg wird die Befugnis zur Ernennung der Beamten, denen ein Amt des einfachen, des mittleren, des gehobenen Dienstes oder des höheren Dienstes der Besoldungsgruppen A 13, A 14 und A 15 verliehen wird, übertragen.