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§ 1 BWaldInvV 4 — Zeitpunkt

Vierte Bundeswaldinventur-Verordnung

Historische Fassung: Stand 15.03.2023 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

In der Zeit vom 1. April 2021 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 wird eine Bundeswaldinventur durchgeführt. Stichtag für die Auswertung der Daten ist der 1. Oktober 2022.