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Anlage 2a BWO — (zu § 18 Absatz 5)

Bundeswahlordnung

Stand: 31.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 20.09.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 283, S. 17 – 20)