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§ 1 BWO 1985 — Bundeswahlleiter

Bundeswahlordnung

Historische Fassung: Stand 01.07.2020 bis 20.09.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Bundeswahlleiter und sein Stellvertreter werden auf unbestimmte Zeit ernannt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat macht die Namen des Bundeswahlleiters und seines Stellvertreters sowie die Anschriften ihrer Dienststellen mit Telekommunikationsanschlüssen öffentlich bekannt.