Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.