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III. BVwADisRZustAnO

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Disziplinarrechts auf das Bundesverwaltungsamt

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die auf den Bundesminister der Finanzen, den Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und den Bundesminister für Verkehr durch mein Rundschreiben vom 19. Juni 1952 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 166) erfolgte entsprechende Übertragung für ihren Geschäftsbereich bleibt unberührt.