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§ 1c BVerfGAmtsGehG

Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Präsident und der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts erhalten eine Dienstaufwandsentschädigung in derselben Höhe wie ein Bundesminister.