Die Durchführung dieses Gesetzes obliegt der Zentralstelle für den Bergmannsversorgungsschein. Zentralstelle für den Bergmannsversorgungsschein ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
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Die Durchführung dieses Gesetzes obliegt der Zentralstelle für den Bergmannsversorgungsschein. Zentralstelle für den Bergmannsversorgungsschein ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.