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§ 13 BVSG NW (Nordrhein-Westfalen) — Vergünstigungen in Sonderfällen

Bergmannsversorgungsscheingesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die §§ 9 bis 12 gelten auch für die Inhaber des Bergmannsversorgungsscheins, die der Arbeitgeber beschäftigt, ohne nach diesem Gesetz hierzu verpflichtet zu sein.