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§ 1 BVSAuflG

Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Bundesverband für den Selbstschutz wird mit Wirkung vom 1. Januar 1997 aufgelöst.