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§ 3 BVO 2 — Gliederung der Berechnung

Zweite Berechnungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muß enthalten

1.
die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung,
2.
die Berechnung der Gesamtkosten,
3.
den Finanzierungsplan,
4.
die laufenden Aufwendungen und die Erträge.