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§ 5 BVJZuwVO (Sachsen) — Auszahlung

Berufsvorbereitungsjahr­zuweisungsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zuweisung wird in zwei Raten jeweils am 1. September des Kalenderjahres, in dem der Antrag gestellt wurde, und am 1. Februar des hierauf folgenden Kalenderjahres ausgezahlt. Die erste Rate umfasst die Teilbeträge für die Monate August bis Februar und die zweite Rate die Teilbeträge für die Monate März bis Juli.