Für die sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr werden die für diesen Zweck im Haushaltsplan des Freistaates Sachsen vorgesehenen Mittel als pauschalierte Zuweisung gewährt.
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Für die sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr werden die für diesen Zweck im Haushaltsplan des Freistaates Sachsen vorgesehenen Mittel als pauschalierte Zuweisung gewährt.