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§ 1 BVJZuwVO (Sachsen) — Zweckbestimmung

Berufsvorbereitungsjahr­zuweisungsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr werden die für diesen Zweck im Haushaltsplan des Freistaates Sachsen vorgesehenen Mittel als pauschalierte Zuweisung gewährt.