nu:legal · recht.nulegal.eu

Art III § 1 BVGSaarEG

Gesetz zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Mit den sich aus Artikel I § 1 Abs. 1 und Artikel II ergebenden Zeitpunkten treten alle entgegenstehenden oder inhaltsgleichen Rechtsvorschriften des Saarlands außer Kraft.