Mit den sich aus Artikel I § 1 Abs. 1 und Artikel II ergebenden Zeitpunkten treten alle entgegenstehenden oder inhaltsgleichen Rechtsvorschriften des Saarlands außer Kraft.
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Mit den sich aus Artikel I § 1 Abs. 1 und Artikel II ergebenden Zeitpunkten treten alle entgegenstehenden oder inhaltsgleichen Rechtsvorschriften des Saarlands außer Kraft.