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§ 12 BVGSaarEG

Gesetz zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland

Außer Kraft: § 12 ist seit 03.07.2020 nicht mehr im BVGSaarEG enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.

Sofern sich in einzelnen Fällen aus § 1 Härten ergeben, kann mit Zustimmung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, in Fällen der Kriegsopferfürsorge des Bundesministers des Innern, ein Ausgleich gewährt werden.