§ 8 BVG§15DV — Inkrafttreten

Verordnung zur Durchführung des § 15 des Bundesversorgungsgesetzes

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1972 in Kraft.