nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 12 BVG§11aDV

Versehrtenleibesübungen-Verordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1981 in Kraft.