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Allgemeine Anordnung über die Zuständigkeit des Bundesversicherungsamtes auf dem Gebiete des Reisekostenrechts
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.