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§ 12 BVAG

Bundesversicherungsamtsgesetz

Stand: 18.01.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die nach diesem Gesetz dem Bundesamt für Soziale Sicherung zustehenden Aufgaben und Befugnisse gehen zu einem vom Bundesminister für Arbeit zu bestimmenden Zeitpunkt auf das Bundesversicherungsamt über. Der Zeitpunkt des Übergangs ist im Bundesanzeiger bekanntzumachen.