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# II. BVABesZustAnO — Verwaltungsgerichtliches Verfahren

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesversicherungsamtes sowie bei Klagen des Dienstherrn in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Bundesverwaltungsamt wird die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesversicherungsamtes sowie bei Klagen des Dienstherrn in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten übertragen, soweit das Bundesverwaltungsamt über den Widerspruch entschieden hat, zur Entscheidung über den Widerspruch befugt oder im Falle der Klage des Dienstherrn in der Angelegenheit zuständig war. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales behält sich vor, im Einzelfall die Prozessvertretung selbst wahrzunehmen.

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Zitiervorschlag: II. BVABesZustAnO

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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