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§ 2 BTV-3-ImpfgestattungsV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit

Historische Fassung: Stand 07.06.2024 bis 28.11.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 6. Dezember 2024 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.