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(XXXX) BTPräsAmtsbezAnO

Anordnung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Auf Grund der mir am 29. März 1968 übertragenen Befugnis (Bundesgesetzbl. I S. 252) setze ich für den Leiter der Verwaltung des Deutschen Bundestages folgende Amtsbezeichnung fest:

Direktor des Deutschen Bundestages.