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§ 9 BTHausO 2025 — Bibliothek, Archiv, Sondereinrichtungen

Hausordnung des Deutschen Bundestages

Stand: 13.04.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Benutzung der Bibliothek, der Archive und anderer Sondereinrichtungen sind die entsprechenden Benutzungsordnungen maßgebend.