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§ 9 BTHausO 2023 — Bibliothek, Archiv, Sondereinrichtungen

Hausordnung des Deutschen Bundestages

Historische Fassung: Stand 25.06.2023 bis 13.04.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Für die Benutzung der Bibliothek, der Archive und anderer Sondereinrichtungen sind die entsprechenden Benutzungsordnungen maßgebend.