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§ 9 BTHausO 2020 — Bibliothek, Archiv, Sondereinrichtungen

Hausordnung des Deutschen Bundestages

Historische Fassung: Stand 25.08.2020 bis 22.08.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Für die Benutzung der Bibliothek, der Archive und anderer Sondereinrichtungen sind die entsprechenden Benutzungsordnungen maßgebend.