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# § 3a BTGO2025Anl 1 — Einsichtnahme in VS

Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages (Anlage 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, BGBl 2025 I Nr 250)  
Stand: 01.11.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

VS der Geheimhaltungsgrade STRENG GEHEIM oder GEHEIM dürfen nur in den Räumen der Geheimregistratur eingesehen werden. Abweichend hiervon können VS Mitgliedern von Untersuchungsausschüssen sowie von Gremien, die aufgrund rechtlicher Grundlage regelmäßig geheim tagen, zur Einsichtnahme in ihren Büroräumen ausgegeben werden, sofern diese mit VS-Verwahrgelassen ausgestattet und die VS dem Bundestag zum Zwecke der Auftragserledigung dieses Gremiums zugeleitet worden sind. Satz 2 gilt für Personen entsprechend, die vom Präsidenten hierzu ermächtigt werden.

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Zitiervorschlag: § 3a BTGO2025Anl 1

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BTGO2025Anl%201/3a

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