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2. BTGO1980Anl1ABest

Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Bei einer Anzeige der Berufstätigkeit gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 der Verhaltensregeln sind bei unselbständigen Tätigkeiten genaue Angaben über den Arbeitgeber (Name und Anschrift) sowie über Art und Umfang der Tätigkeit mitzuteilen, bei selbständigen Tätigkeiten als Gewerbetreibender die Art des Gewerbes sowie Name und Sitz der Firma und bei freien Berufen und sonstigen selbständigen Berufen eine genaue Bezeichnung des Berufs sowie Ort oder Sitz der Berufsausübung.