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11. BTGO1980Anl1ABest

Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Anzeigepflicht für Rechtsanwälte gemäß § 2 der Verhaltensregeln entfällt, wenn das Honorar den Betrag von 3.000 Euro nicht übersteigt.