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# II. BTGO1980Anl 4 — Die Einreichung der Fragen

Richtlinien für die Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, BGBl I 1980, 1237)  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 20.07.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

- 6. Die Fragen sind dem Präsidenten (Parlamentssekretariat) in vierfacher Ausfertigung einzureichen.

- 7. Fragen werden erst in die Drucksache zur Fragestunde aufgenommen, wenn sie der Nummer 1 Abs. 3 und Nummer 2 Abs. 1 entsprechen.

- 8. Mündliche Fragen müssen vor der Sitzungswoche bis Freitag, 10.00 Uhr, beim Präsidenten und bis Freitag, 12.00 Uhr, bei der Bundesregierung vorliegen.

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Zitiervorschlag: II. BTGO1980Anl 4

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BTGO1980Anl%204/ii.?asof=2019-06-10

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