II. BTGO1980Anl 4 — Die Einreichung der Fragen

Richtlinien für die Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, BGBl I 1980, 1237)

Historische Fassung: Stand 20.07.2021 bis 01.11.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

6.
Die Fragen sind dem Präsidenten (Parlamentssekretariat) einzureichen.
7.
Fragen werden erst in die Drucksache zur Fragestunde aufgenommen, wenn sie der Nummer 1 Abs. 3 und Nummer 2 Abs. 1 entsprechen.
8.
Mündliche Fragen müssen vor der Sitzungswoche bis Freitag, 10.00 Uhr, beim Präsidenten und bis Freitag, 12.00 Uhr, bei der Bundesregierung vorliegen.