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§ 7 BTGO1980Anl 1 — Rückfrage

Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, BGBl I 1980, 1237)

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 12.11.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

In Zweifelsfragen ist das Mitglied des Bundestages verpflichtet, sich durch Rückfragen beim Präsidenten über den Inhalt seiner Pflichten nach diesen Verhaltensregeln zu vergewissern.