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§ 5 BTGO1980Anl 1 — Hinweise auf Mitgliedschaft

Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, BGBl I 1980, 1237)

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 19.12.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Hinweise auf die Mitgliedschaft im Bundestag in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten sind unzulässig.