# § 75 BTGO 2025 — Vorlagen

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages  
Stand: 01.11.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Folgende Vorlagen können als Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden (selbständige Vorlagen):

- a) Gesetzentwürfe,

- b) Beschlussempfehlungen des Ausschusses nach Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss),

- c) Anträge auf Zurückweisung von Einsprüchen des Bundesrates,

- d) Anträge,

- e) Berichte und Materialien zur Unterrichtung des Bundestages (Unterrichtungen),

- f) Große Anfragen an die Bundesregierung und ihre Beantwortung,

- g) Wahlvorschläge, soweit sie als Drucksachen verteilt worden sind,

- h) Beschlussempfehlungen und Berichte in Wahlprüfungs-, Immunitäts- und Geschäftsordnungsangelegenheiten,

- i) Beschlussempfehlungen und Berichte über Petitionen,

- j) Beschlussempfehlungen und Berichte des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht,

- k) Beschlussempfehlungen und Berichte von Untersuchungsausschüssen,

- l) Zwischenberichte der Ausschüsse,

- m) Rechtsverordnungen, soweit sie aufgrund gesetzlicher Grundlagen dem Bundestag zuzuleiten sind.

(2) Vorlagen zu Verhandlungsgegenständen sind (unselbständige Vorlagen):

- a) Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse,

- b) Änderungsanträge,

- c) Entschließungsanträge zu Gesetzentwürfen, Unterrichtungen, Regierungserklärungen, Großen Anfragen, Entschließungen des Europäischen Parlaments, Unionsdokumenten, Stabilitätsvorlagen und Rechtsverordnungen sowie im Rahmen vereinbarter Debatten,

- d) Unterrichtungen über Stellungnahmen des Bundesrates und Gegenäußerungen der Bundesregierung (Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes).

(3) Als Vorlagen im Sinne des § 76 gelten auch Kleine Anfragen; sie können nicht als Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung gesetzt werden.

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Zitiervorschlag: § 75 BTGO 2025

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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