§ 34 BTGO 2025 — Platz des Redners

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Stand: 01.11.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Redner sprechen von den dafür bestimmten Saalmikrofonen oder vom Rednerpult aus.