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§ 34 BTGO 1980 — Platz des Redners

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.11.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Redner sprechen von den dafür bestimmten Saalmikrofonen oder vom Rednerpult aus.