§ 33 BTGO 1980 — Die Rede

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.11.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Redner sprechen grundsätzlich in freiem Vortrag. Sie können hierbei Aufzeichnungen benutzen.