§ 5 BTBeihZustAnO — Inkrafttreten

Anordnung der Verwaltung des Deutschen Bundestages über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beihilfe

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.04.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Anordnung tritt am 1. September 2014 in Kraft.