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§ 3 BTBeihZustAnO — Vorbehaltsklausel

Anordnung der Verwaltung des Deutschen Bundestages über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beihilfe

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.04.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Verwaltung des Deutschen Bundestages kann im Einzelfall die Zuständigkeit nach § 1 und die Vertretung nach § 2 abweichend von dieser Anordnung regeln.