nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 13 BSchuWG — Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Bundesschuldenwesengesetz  
Stand: 28.05.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH darf personenbezogene Daten der in § 12 Absatz 1 Satz 1 genannten Personen zur Durchsetzung der nach § 12 Absatz 1 Satz 1 erlassenen betriebsinternen Weisungen oder Vereinbarungen sowie zu den in § 12 Absatz 1 und 2 genannten Zwecken nur verarbeiten, soweit dies erforderlich ist. Dies umfasst

- 1. den oder die Vornamen und den Nachnamen,

- 2. den Geburtsort,

- 3. das Geburtsdatum,

- 4. die Staatsangehörigkeit,

- 5. die Wohnanschrift,

- 6. die Kontoverbindung einschließlich der Depotnummer und der bestehenden Depot- und Vollmachtsanzeigen,

- 7. die Wertpapierkennnummer sowie die Internationale Wertpapierkennnummer des zu meldenden Finanzinstruments,

- 8. den Handelsplatz und

- 9. das Datum sowie die Uhrzeit der Auftragserteilung und der Ausführung.

(2) Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH darf personenbezogene Daten im Sinne von Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 5 von Dritten nur verarbeiten, soweit dies für die in § 12 Absatz 1 und 2 genannten Zwecke erforderlich ist.

(3) Die nach Absatz 1 verarbeiteten Daten sind spätestens fünf Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres zu löschen, in dem die Daten erhoben wurden. Die Daten auf nach § 12 Absatz 2 erstellten Insiderlisten, einschließlich der dazu nach Absatz 1 erhobenen Daten, sind spätestens fünf Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres zu löschen, in dem die Insiderliste geschlossen wurde. Daten, die für Sicherungsmaßnahmen oder Kontrollen nach § 12 Absatz 2 verarbeitet wurden, sind spätestens fünf Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres zu löschen, in dem die jeweilige Sicherungsmaßnahme beendet oder die Kontrolle abgeschlossen wurde.

---

Zitiervorschlag: § 13 BSchuWG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BSchuWG/13

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
