nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 BSchAV — Anwendungsbereich

Berufsschadensausgleichsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Regelungen dieses Abschnitts gelten für die Feststellung des Einkommensverlustes nach § 30 Absatz 4 Satz 1 sowie für die Feststellung des Berufsschadensausgleichs nach § 30 Absatz 6 und 12 des Bundesversorgungsgesetzes.