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§ 2 BSanPlagV (Brandenburg)

Verordnung über die Abgrenzung der Braunkohlen- und Sanierungsplangebiete im Land Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Braunkohlenausschuß des Landes Brandenburg kann der

Landesplanungsbehörde entsprechend den Erfordernissen der Braunkohlen- und

Sanierungsplanung begründete Vorschläge zur Präzisierung der

Abgrenzung der Braunkohlen- und Sanierungsplangebiete unterbreiten.