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§ 2 BSV 1999 — Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

Beitragssatzverordnung 1999

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 1999 monatlich 340 Deutsche Mark.

(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 1999 monatlich 287 Deutsche Mark.