§ 2 BSV 1998 — Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

Beitragssatzverordnung 1998

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 1998 monatlich 335 Deutsche Mark.

(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 1998 monatlich 280 Deutsche Mark.