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§ 2 BSV 1996 — Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

Beitragssatzverordnung 1996

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 1996 monatlich 311 Deutsche Mark.

(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 1996 monatlich 265 Deutsche Mark.