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# Anlage BSO-F (Bayern) — Anlage Stundentafeln für die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung

Förderberufsschulordnung  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

1.

Fachklassen für anerkannte Ausbildungsberufe nach § 4 BBiG

Es gelten die Nrn. 1 und 2 der Stundentafeln für die Berufsschulen. Förderunterricht kann sich sowohl auf berufsfeldübergreifenden als auch auf fachlichen Unterricht erstrecken.

2.

Fachklassen für Berufe nach § 66 BBiG, § 42m der Handwerksordnung

Die genaue Anzahl der Stunden ist in den aktuellen Lehrplänen für die einzelnen Fachklassen festgelegt. Sofern noch kein amtlicher Lehrplan vorliegt, gilt:

Wochenstunden

dreijährige Ausbildung

Zweijährige Ausbildung

10.

11.

12.

10.

11.

Religionslehre

1

1

1

2

1

Deutsch

1

1

1

1

2

Sozialkunde

1

1

1

2

1

Sport

1

1

1

1

1

Fachlicher

8

8

8

9

7

Unterricht

Förderunterricht

2

2

2

2

2

14

14

14

17

14

3.

Berufsvorbereitungsjahr (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 BSO-F)

Die genaue Anzahl der Stunden ist in den aktuellen Lehrplänen für die einzelnen Fachklassen festgelegt. Sofern noch kein amtlicher Lehrplan vorliegt, gilt:

Wochenstunden

Religionslehre

2

Deutsch

3

Sozialkunde

3

Sport

2

Fachlicher Unterricht (Fachrechnen, Fachtheorie, Fachzeichnen, Fachpraxis)

25

Förderunterricht

2

37

(Mindestwochenstundenzahl: 31)

[Amtl. Anm.:] Förderschwerpunkt motorische und körperliche Entwicklung:

Der fachliche Unterricht beträgt 18 Wochenstunden; ein zusätzliches musisch-praktisches Fach wird mit 2 Wochenstunden angeboten.

[Amtl. Anm.:] Förderschwerpunkt Sehen:

Bei Blinden tritt an die Stelle von Fachzeichnen:

Maschinenschreiben

1

Blindenpunktschrift

(bei hochgradig Sehbehinderten: Sehtraining)

2

Im Rahmen des Förderunterrichts können bis zu 2 Stunden Mobilitätstraining vorgesehen weiden.

[Amtl. Anm.:] Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung:

Die tatsächlich erteilten Stunden sowie die Gestaltung des Unterrichts richten sich nach der Leistungsfähigkeit der Jugendlichen. Neun Stunden Unterricht je Schulwoche in der sich aus der Stundentafel für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz ergebenden Verteilung sollten nicht unterschritten werden.

[Amtl. Anm.:] Mindestwochenstundenzahl:

Kürzungen sind im fachlichen Unterricht möglich.

4.

Berufsschulunterricht für Teilnehmer an BvB-Maßnahmen (§ 10 BSO-F)

Wochenstunden

Religionslehre

1

2

Deutsch

1

3

Sozialkunde

1

3

Sport

1

Fachlicher Unterricht

(ohne Fachpraxis)

4

4

Förderunterricht

2

2

9

15

Fachpraxis wird im Rahmen der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme durch den Maßnahmeträger gegeben.

5.

Teilzeitunterricht für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz

Es gilt Nr. 1 der Stundentafeln für die Berufsschulen zuzüglich einer Unterrichtseinheit Förderunterricht.

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Zitiervorschlag: Anlage BSO-F (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

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